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Die Ordonnanz 1861 im Spiegel der Fotographie
Thun war im 19.Jh der Hauptwaffenplatz der Eidgenossenschaft; Truppen aus der ganzen Schweiz taten dort Dienst. Zahlreiche Fotos zeugen von jenen Tagen und die folgende Reihe von Aufnahmen aus einer privaten Kollektion entstand auf dem Waffenplatz Thun und zeigt uns Schweizer Wehrmänner in Uniformen der Ordonnanz 1861.
01: Zürcher Füsilier um 1864

Füsilier der 2.Zentrumskompagnie des Zürcher Landwehr-Infanterie-Bataillons 2 um 1864.

Nonchalant steht dieser Landwehrmann vor der Kamera. Der Waffenrock der Ordonnanz 1861 ist hier ziemlich tailliert gehalten, im Gegensatz zur sehr weiten Hose. Unter dem Kragen kann man die Halsbinde sehen. Man beachte den Ceinturon mit der nahezu quadratischen Schnalle und das Bajonett als Seitengewehr.

fuesilier der landwehr um 1864

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02: Waadtländer Füsilier um 1866

Füsilier des Landwehr-Infanterie-Bataillons 49 (Waadt) um 1866.

Der Füsilier trägt die Uniform der Ordonnanz 1861. Am linken Ärmel seines Waffenrockes ist die eidgenössische Armbinde zu sehen. Die Angehörigen der Zentrumskompagnien haben, wie hier zu sehen, anstelle der Epauletten schlichte Schulterklappen. Am geschwärzten Ceinturon mit S-Schliesse hängt der Frosch mit dem Bajonett zum Vorderladergewehr.

waadtlaender fuesilier um 1866

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03: Luzerner Jägergefreiter um 1865

Gefreiter der 2.Jägerkompagnie des Luzerner Landwehr-Infanterie-Bataillons 18, aufgenommen auf dem Waffenplatz Thun.

Nebst dem Tornister trägt dieser Gefreite Brotsack und Feldflasche. Als Seitenwaffen sind das Bajonett und der Säbel Ordonnanz 1842/52 zu sehen. Er ist entweder mit einem Infanteriegewehr oder einem Voltigeurgewehr der Ordonnanz 1842/59 bewaffnet. Man beachte die Gamaschen aus dunklem Tuch.

gefreiter der luzerner jaeger um 1865

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04: Infanterieoffiziere um 1863

Offiziere der Infanterie, aufgenommen auf dem Waffenplatz Thun 1863.

Ein Aide-Major (sitzend) und Leutnants der Jäger. Man beachte die Epauletten und Contre-Epauletten und die französisch inspirierten Képis. Man kann die Kordel zum Jägerruf (Signalhorn) beim Mann rechts gut erkennen.

offiziere der infanterie in thun um 1863

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05: Thurgauer Jägerkorporal 1865

Korporal der 1.Jägerkompagnie des Thurgauer Infanterie-Bataillons 7 um 1865.

Der Unteroffizier trägt den Waffenrock der Ordonnanz 1861 mit den Gradbalken auf den Ärmeln und ohne Epauletten. Die eidgenössische Armbinde ist deutlich zu sehen. Seine Waffe ist das Jägergewehr 1856, am Ceinturon hängt der Säbel Ordonnanz 1842/52. Man beachte die Mantelrolle mit dem Jägerhorn.

thurgauer jaegerkorporal um 1865

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06: Scharfschützenoffiziere

Offiziere der Scharfschützen, aufgenommen auf dem Waffenplatz Thun.

Die Epauletten (links) mit Contre-Epauletten (rechts) weisen die Herren entweder als Unterleutnants, Oberleutnants oder als Hauptleute aus. An der Kordelschnur um den Hals tragen sie den sogenannten Jägerruf, das Signalhorn der Jäger- und Scharfschützenoffiziere. Man beachte die Offiziersgürtelschliessen für Scharfschützen, mit gekreuzten Stutzern.

offiziere der scharfschuetzen auf em waffenplatz thun

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07: Scharfschützenbläser 1866

Blasmusiker der Genfer Scharfschützenkompagnie 72 um 1866.

Diese Scharfschützenbläser offenbaren interessante Details an ihrer Ausrüstung. An gekreuzten Tragriemen hängen Brotsack und Feldflasche, beim sitzenden Hornisten kann man einen Säbel Ord.1842/52 als Seitengewehr erkennen. Er trägt die eidgenössische Armbinde. Die dunklen Tuchgamaschen werden unter den Hosenbeinen getragen.

blasmusiker der genfer scharfschuetzen um 1866

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08: Scharfschützen 1866

Hornist des Genfer Scharfschützenbataillons 72 und ein Rekrut um 1866.

Die Männer tragen den grünen Scharfschützenrock der Ordonnanz 1861 mit gleichfarbigen Epauletten. Die Melone des Hornisten links trägt die Kompagnienummer 72, der Rekrut daneben hat noch keine Nummer. Beide tragen auch unterschiedliche Gürtelschnallen, der 72er hat eine quadratische, der Rekrut eine Schnalle mit S-Haken. Man beachte die Mantelrollen auf den Tornistern.

genfer scharfschuetzenhornist und rekrut um 1866

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09: Scharfschütze 1872

Scharfschütze der Waadtländer Scharfschützenkompagnie 76 um 1872.

Der Waffenrock Ord.1861 ist massgeschneidert, wie es bei dieser Elitetruppe üblich war. Er weist Epauletten auf, wie sie in den welschen Kantonen sehr geschätzt wurden. Der Tschako entspricht der Ord.1868, der Ceinturon ist ein Modell der frühen 1870er Jahre. Knapp sichtbar ist das Bajonett, welches für das Peabody-Gewehr als auch für den Vetterli-Stutzer verwendbar war.

waadtlaender scharfschuetze um 1872

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10: Kavalleristen 1863

Kavallerieunteroffiziere und Dragoner auf dem Waffenplatz Thun 1863.

Der vorne sitzende Feldweibel trägt gut sichtbar lederbesetzte Reithosen mit Steg. Alle tragen den dunkelgrünen Frack der Kavallerie mit Metallepauletten. Die stehende Reihe (mit Feldweibel in der Mitte) trägt den Raupenhelm Ord.1852, die Sitzenden (in der Mitte ein Wachtmeister) die Policemütze mit Vorstössen, Quasten und dem karmoisinroten Dragonerstern. Beim stehenden Dragoner ganz rechts erkennt man den geschwärzten Ledergurt mit Messingschnalle.

kavallerieunteroffiziere und dragoner in thun 1863

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11: Sappeur 1864

Sappeur der Sappeurkompagnie 1 (Waadt) um 1864.

Dieser Sappeur trägt den Waffenrock Ordonnanz 1861 mit roten Genie-Epauletten. Gut zu sehen ist hier die komplette Ausrüstung inklusive des Brotsacks. Am zweiten Riemen über die andere Schulter hängt die Feldflasche. Erkennbar auch der Ceinturon mit dem speziellen Frosch für Faschinenmesser und Bajonett. Man beachte den Überzug zum gerollten Kaput. Der Sappeur trägt blaue Tuchgamaschen unter den Hosenbeinen.

waadtlaender sappeur um 1864

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12: Sappeur 1864

Sappeur der Sappeurkompagnie 1 (Waadt) um 1864.

Die Waffe ist das Genie- und Parkartilleriegewehr Ord.1842/59 Hier zeigt sich deutlich die Melone Ord.1861 mit Federbusch und Sappeurabzeichen an der Front. Der Mann trägt die Ärmelweste mit roten Genie-Epauletten und die eidgenössische Armbinde. Am Ceinturon hängt das Faschinenmesser Ord.1842/52. Man beachte die weiten Hosen, die hellen Tuchgamaschen und die umgehängte Kaputrolle.

ordonnanz 1861

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